»Die GroKo will ihre Corona-Maßnahmen mit einer neuen Ermächtigungsgrundlage im IfSG rechtlich absichern. Im Eiltempo peitscht sie eine entsprechende Gesetzesänderung durch das Parlament. Verfassungsrechtler halten das für keine gute Idee.«
Die Inkompetenzchampions in der Regierung beginnen zu verstehen, dass sie sich in eine komplett aussichtslose Lage manövriert haben. Immer mehr Gerichte zerreißen die Corona-Maßnahmen in der Luft, weil das Infektionsschutzgesetz dafür schlicht keinerlei Handhabe bietet. Mit anderen Worten, alle bisher getroffenen Maßnahmen sind und waren nichtig, mit den entsprechenden Rechtsfolgen. (Geht übrigens runter bis hin zu Schuldirektoren, Lehrern, Arbeitgebern, Vorgesetzten, Streifenpolizisten, Verkäufern – jeder, der so was konkret angeordnet bzw. durchgesetzt hat, ist dran).
Nun beginnen bereits die Massenklagen zu laufen, Rechtsanwalt Reiner Füllmich z.B. startet in den USA eine “Class Action” (Sammelklage) auf Schadensersatz in voller Höhe. Es geht dabei um Billionen von Euro. Und da seitens unserer grandios unfähigen Politikdarsteller grobe Fahrlässigkeit und Pflichtverletzung vorliegt, greift die Amtshaftung, d.h. die persönliche Haftung mit dem Privatvermögen und den Pensionsansprüchen der jeweils Anordnenden auf allen Ebenen.
Schön, und genau das haben sie inzwischen geschnallt, aber was ist ihre Lösung? Nicht etwa, sorry, wir haben das überschätzt und überreagiert, nun werden wir sofort Wege zur Heilung suchen. Nein, nein. Es wird die Flucht nach vorne angetreten, in die totale Diktatur. Ist ja auch kein Wunder, denn spätestens seit Mitte April war überdeutlich klar und belegt, dass dieses COVID19 nur eine vergleichsweise milde Grippewelle ist. Aber die machtgeilen Nichtsnutze hatten da schon soviel Gefallen am “Durchregieren” gefunden, dass sie von dem “schönen” Spielzeug nicht mehr lassen wollten. Und nun sitzen sie eben in der Falle, aber so richtig.
Denn es hilft ja nichts, das Gesetz nun nachzubessern. Erstens “heilt”, wie der Jurist sagt, das nicht die Vergangenheit. Bedeutet, die Schäden die bisher entstanden sind, gehen davon nicht weg, und die Politiker haften dafür immer noch, und wenn sie nun hundertmal neue Gesetze machen. Aber zweitens ist die Nachbesserung doch der Beweis und das Eingeständnis, dass man bisher krass totalitär und völlig jenseits der Verfassung freihändig irgendwelchen diktatorischen Scheiß gemacht hat! Ich bin mir nicht ganz sicher, aber für so etwas ist unter der Militärgerichtsbarkeit der immer-noch-Besatzungsmacht USA sogar die Todesstrafe möglich auch in BRD, soviel ich weiß.
Wie auch immer. Was man nun vor hat, mit dem 3. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung, sprengt jede Dimension grundrechtlichen Anstands. Das ist die Aushebelung der Verfassung durch die Hintertür. Denn eine Pandemie kann man inzwischen, mit den – auf Betreiben der Pharmaindustrie geänderten – windelweichen Definitionen der WHO, ja schon für jeden Schnupfen ausrufen, und dafür will sich die Regierung Macht und Befugnisse sichern, wie noch nicht einmal Hitler sie sich (öffentlich) zugestand.
Schon klar, dass dann dauernd Pandemie sein wird?
OK. Es mag sein, dass das BVerfG dieses Gesetz wieder kassiert. Der eingangs verlinkte Artikel belegt, dass es sehr fraglich ist, ob das Gesetz in der geplanten Form überhaupt verabschiedet werden darf. Es gibt da diese Ewigkeitsgarantien im Grundgesetz, und die lassen sich durch GAR NICHTS aushebeln, auch nicht durch Bla-Bla-Gesetze.
Trotzdem müssen wir nun mit aller Macht dagegen aufstehen und uns wehren, schon alleine darum, dass wir unserem Schöpfer, aber auch unserem Spiegelbild, noch in die Augen sehen können.
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