Nötigung zur Straftat der Körperverletzung

https://www.unzensuriert.at/content/119116-linzer-mediziner-zweifelt-an-rechtmaessigkeit-der-covid-19-impfung/

»Harte Geschütze fährt ein Linzer Allgemeinmediziner im Zusammenhang mit der bevorstehenden Covid-19-Impfung auf […] So sei die langfristige Nutzen-Risiko-Abschätzung bei den Corona-Impfungen noch völlig unklar. Deshalb könne er seine Patienten derzeit nicht sinnvoll informieren. Für eine autonome Zustimmung der Zu-Impfenden sei aber eine Impf-Aufklärung Pflicht […] Hinzu komme, dass jeder Impfarzt […] die Verantwortung und Haftung für eventuelle langfristige Schäden tragen würde. So würde er nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Informationsstand möglicherweise als Arzt sogar eine Straftat der Körperverletzung begehen.«

Höflicherweise formuliert Dr. Dietmar Kabelka zwar im Konjunktiv, jedoch es ist tatsächlich so: Wenn man den Nürnberger Kodex ansieht (welcher eine geltende und verpflichtende Grundnorm für alle ärztlichen Richtlinien ist), dann ist bereits aus dessen Punkt 1 ersichtlich, dass er in der gegebenen (Corona-Pandemie- bzw. Experimental-Impfstoff-) Situation zwangsläufig verletzt wird und damit die Körperverletzung (durch den impfenden Arzt; und nur er haftet persönlich dafür) eintritt.

Es ist nun einmal gegenwärtig unmöglich für jeden Arzt, (betreffend die Corona-Impfung) so zu informieren, dass ein tatsächliches und wirksames Einverständnis des Probanden erreicht werden kann; schlicht und ergreifend deshalb, weil es sich bei der Corona-Impfung um ein Menschenexperiment im ganz großen Stil handelt, für dessen Wirkungen und Gefahren noch gar keine belastbaren Aussagen getroffen werden KÖNNEN, weil es eben (öffentlich bestätigt durch Politik UND Hersteller!) ein laufendes Experiment noch IST.

Sehen Sie dazu auch dieses Video mit dem Immunologen, Toxikologen und Pharmakaologen Prof. Stefan Hockertz, der die Problematik sehr präzise und nachvollziehbar erläutert. Auch er sagt klipp und klar, jeder Arzt der jetzt impft, macht sich strafbar.