Volksbegehren in Bayern

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»Die Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung zur Eindämmung der Infektionen mit COVID-19 sind unverhältnismäßig und ohne Mitbestimmung des Bayerischen Landtags […] angeordnet worden […] Ein Strategiewechsel ist dringend erforderlich, um weitere Schäden an unserer Gesellschaft und der bayerischen Wirtschaft zu verhindern […] Dieser Strategiewechsel kann […] nur durch ein Volksbegehren erzwungen werden.«

Das Besondere der bayerischen Verfassung ist, dass das Volk mittels Volksbegehren auch unmittelbar gesetzgebend werden kann.

Ergänzend sei außerdem nochmals auf den laufenden Prozess zur Abberufung der bayerischen Landesregierung hingewiesen.