https://www.heise.de/tp/features/Vertrauen-ohne-Kontrolle-Datenschutz-ausgehebelt-4723641.html
»Was ist hier los? Grundrechtseingriffe müssen unter Bezugnahme auf den rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz begründet werden. Auch im Pandemiefall. Wer das missachtet, der muss sich fragen lassen, ob er in einer gesellschaftlich fragilen Situation schwindenden Vertrauens in den Rechtsstaat das Feuer löschen oder noch Öl ins Feuer kippen will.«