Alle europäischen Länder haben die völkerrechtlich bindende Konvention „Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ ratifiziert. Diese Konvention steht über nationalen und europäischen Gesetzen und verbietet eindeutig Zwangsimpfungen. Dass weiterhin der Europarat in seiner Resolution 2361 (2021) unmissverständlich festgehalten hat, dass eine Impfpflicht unzulässig ist, ist also nur vollkommen folgerichtig.
Hinzu kommt außerdem, dass niemand mehr, auch die offiziellen Stellen (Kopie) nicht, bestreitet, dass es ein Risiko schwerer Verletzung und auch des Todes durch die Impfung gibt. Und ein gesetzlicher Zwang, sich einer potenziell tödlichen, sowie nur vorsorglichen (!), Behandlung zu unterziehen, ist völlig offensichtlich verfassungswidrig, genau so, wie es ein Gesetz wäre, das Sie zwingen wollte, “Russisch-Roulette” zu spielen.
Zu guter Letzt wird allseitig eingeräumt, und alle Zahlen bestätigen es, dass besagte Behandlung keinen Fremdschutz bietet und nicht gegen die rasant dominant werdende Variante “Omikron” wirkt. Der (direkte oder indirekte) Zwang zu einer vorsorglichen Behandlung, für die gleichzeitig eingeräumt wird, dass sie unwirksam ist, ist so grotek verfassungswidrig, dass es einfach nur lächerlich ist.
“Hüpfen Sie jeden Tag im Froschgang fünfmal im Kreis um das Rathaus in Ihrer Stadt, denn es könnte Ihnen ein Ziegelstein auf den Kopf fallen. Das Hüpfen hilft zwar nichts gegen den Ziegelstein, aber Sie müssen vorsorgen! Der Stein könnte Ihrem Nachbarn auf den Kopf fallen!”
Gut. Diese Fakten sind unbestreitbar, und man muss dazu keine alternativen Medien lesen, sie werden inzwischen auch in der Systempresse rauf und runter bestätigt.
Wir haben somit mehrere glasklare Verstöße gegen das Grundgesetz. Einerseits Artikel 2 Satz 2 (“Körperliche Unversehrtheit”) für den Fall der geplanten Pflicht durch Gesetz (die Beratungen im Bundestag dazu beginnen in zwei Tagen). Andererseits, und bereits bestehend, die Verstöße gegen Artikel 1 Satz 1 (“Die Würde des Menschen ist unantastbar”) sowie Artikel 3 Satz 1 (“Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich”), und zwar durch die Segregation der Bevölkerung in Geimpfte Genmanipulierte und genetisch Ursprüngliche mit der unterschiedlichen Privilegierung dieser beiden Menschengruppen.
Die genannten Artikel im Grundgesetz sind nicht änderbar. Allenfalls könnte eine verfassungsgebende Versammlung eine neue Verfassung vorschlagen, welche dann von der Mehrheit der Deutschen bestätigt werden müsste. Das wäre der einzige Weg, besagte Artikel abzuschaffen.
Somit. Was also ist das, was wir gerade erleben? Ein lupenreiner Putsch gegen die Verfassung, durchgeführt von der Regierung und dem Parlament.
Die interessante Frage ist nun. Wie haben die Väter (und 4 Mütter) des Grundgesetzes das damals eigentlich vorgesehen, wer die Aufgabe hat, in so einem Fall einzuschreiten?
Wie Sie wissen, tagte der “Parlamentarische Rat”, welcher das Grundgesetz erarbeitet hat, kurz nach Ende der Hitler-Diktatur. Er stand also frisch unter dem Eindruck, dass eine Demokratie (die “Weimarer Republik”) von ihren eigenen Repräsentanten in eine Diktatur umgebaut wurde. Und man hat deswegen dieses Problem selbstverständlich bedacht.
Wer hat denn, gemäß unseres Grundgesetzes, die Pflicht, in einem solchen Fall einzuschreiten? Das Militär? Nein. Der ebenfalls noch frische Eindruck der Militarisierung der Innenpolitik durch Hitler schloss dies aus. Die Richter (Judikative)? Ebenfalls nein, denn, womit? Richter sind unbewaffnet.
Wer also ist vom Grundgesetz dazu bestimmt, die Verfassung zu schützen, wenn Regierung und Parlament gegen es putschen, und die Judikative nicht einschreitet, beziehungsweise nicht einschreiten kann?
Die Polizei.
Dies wird sichergestellt durch eine Reihe ineinander greifender Regeln. a) Jeder Polizist ist verpflichtet, jeden Befehl auf Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu prüfen. b) Jeder Polizist ist verpflichtet, Straftaten jederzeit, ob im Dienst oder nicht, unmittelbar zu verhüten auch ohne Befehl (Straftaten – bei Ordnungswidrigkeiten gibt es einen Ermessensspielraum). c) Ein Putsch gegen die Verfassung ist eine Straftat von erheblicher, sogar (aus grundgesetzlicher Sicht) größtmöglicher Bedeutung.
Diese Regelabfolge beginnt mit Grundgesetz Artikel 20 Satz 3 (“die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden”). Auch dies einer der Paragraphen im Grundgesetz, der nicht änderbar ist. Und aus diesem ergeben sich dann die entsprechenden Paragraphen im Polizeiaufgabengesetz.
Woraus also folgt, dass es die Polizei ist, welche von den Eltern des Grundgesetzes dazu bestimmt ist, einen Putsch von innen gegen das Grundgesetz zu verhindern.
(Anmerkung: Auch das Grundgesetz selbst ist natürlich [sogar höchstes] “Gesetz und Recht” an welches die vollziehende Gewalt gebunden ist; außerdem sind natürlich gemäß GG an sich auch die Richter verpflichtet, einen Putsch von innen zu verhüten, da diese jedoch unbewaffnet sind, sind sie dazu natürlich nicht in letzter Konsequenz fähig.)
Wie lange können die herrschenden Politiker die Scharade noch aufrecht erhalten? Hunderttausende, bald Millionen, von selbst organisierten Spaziergängern sind nun aus Treue zu unserem Grundgesetz täglich auf den Straßen überall in der Republik. Und immer mehr Polizisten erkennen, was hier tatsächlich passiert.
Müssen wir warten, bis eine Hundertschaft SEK in den Reichstag geht und alle dort Anwesenden verhaftet? In treuer Erfüllung ihrer polizeilichen Dienstpflichten, notabene. Oder kommen die Politiker vorher noch zur Vernunft?
Aber selbst wenn noch Vernunft obsiegen würde – was machen wir dann mit diesen überführten Putschisten?
Die kommen aus der Nummer einfach nicht mehr raus. Und deshalb ziehen die alle Register, drehen die Propaganda täglich ins noch Absurdere, und erwägen immer noch krassere Zwangsmaßnahmen.
Bitte gehen Sie spazieren. Und bitte sprechen Sie auf diesen Spaziergängen mit allen Polizisten, mit denen es Ihnen möglich ist. Höflich und respektvoll, vor allem aber von Mensch zu Mensch. Sie werden sehen, deren Seele kommt genauso von Gott wie die Ihre.
Ja, da gibt es diese kranken Schlägergestalten bei der Polizei. Die arbeiten Traumata aus ihrer Jugend auf – denen kann man freilich nur aus dem Weg gehen. Und das sind auch, leider, ganz schön viele. Aber die große Mehrheit der Polizisten ist sich ihrer Verantwortung völlig bewusst. Dennoch wissen auch von dieser Mehrheit die allermeisten nicht, dass sie, nur sie, es sind, die berufen sind:
Zum Hüter des Grundgesetzes.