Kleenex-Gesetze

(Quelle https://www.bitchute.com/video/3DZCbhqMBkny/)

Prof. Dr. Thomas-Michael Seibert war jahrzehntelang als Richter am Landgericht Frankfurt tätig und hatte für 20 Jahre den Vorsitz einer Straf- und Zivilkammer inne. Außerdem ist er Honorarprofessor im Fachbereich Rechtswissenschaft und lehrt regelmäßig zur Rechtstheorie an der Uni Frankfurt.

Dies ist ein außerordentlich wichtiges Video. Was Prof. Seibert anspricht, ist, mit seinen Worten, ein verfassungsrechtlicher Skandal. Ohne Aussprache im Parlament wurde vorletzten Freitag mit der 4. Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in dessen §22a festgelegt, dass künftig der Gesundheitsminister ohne Diskussion im Parlament und ohne Beschluss des Bundestages bestimmt 1) Welche Impfstoffe angewandt werden 2) Wie oft sie gegeben werden 3) In welchen Zeitabständen 4) Wie lange der “Genesenenstatus” gilt.

Wenn also ab 7.4. eine allgemeine Impfpflicht beschlossen werden würde – dann wäre die für unbekannte Stoffe, beliebig oft, und in willkürlichen Intervallen. Und das legt dann alles ganz alleine Lauterbach fest, das wird im Parlament nicht mehr besprochen oder gar entschieden.

Sehr praktisch für das Pharma-Syndikat, kommt billiger, wenn man sich nur noch um einen kümmern muss… Außerdem kritisiert Prof. Seibert massiv die inzwischen gängige Praxis, Gesetze so oft und in kürzesten Fristen zu ändern, dass eine gerichtliche Überprüfung bereits daran scheitert, dass das betreffende Gesetz bis zum richterlichen Entscheid schon nicht mehr in Kraft ist. Er nennt diese Gesetze “Kleenex-Gesetze”, weil sie nur noch Wegwerfprodukte sind.

Die BRD unterliegt dem Rechtsstaatsprinzip, dies ergibt sich aus Grundgesetz Art. 20 Absatz 3. Außerdem ist ein Kerngehalt des Rechtsstaatsprinzips die Rechtssicherheit, welche der Anspruch an Beständigkeit, Vorhersehbarkeit und Gewährleistung von Rechtsnormen, sowie konkrete Rechtspflichten und Berechtigungen ist. Die Rechtssicherheit besitzt Verfassungsrang.

Das IfSG verletzt somit ein grundlegendes Element unserer Rechtsordnung, mindestens durch die fehlende Beständigkeit und die nicht gegebene Vorhersehbarkeit, wahrscheinlich aber auch durch die nicht eingehaltene Gewährleistung von Rechtsnormen (Prof. Seibert erläutert dies sehr gut an einem Beispiel aus der StVO).

Mit anderen Worten, das IfSG ist brachial verfassungswidrig und legt die Axt an die verbindlich verbrieften Grundfeste der staatlichen Ordnung. Es ist schlicht unwirksam.

Wie konnte es dazu kommen, dass solcherart offensichtliche Verfassungsfeinde die Politik bestimmen? Ultimativ bösartige Kräfte haben von innen heraus einen Putsch gegen unseren Staat durchgeführt. Und es ist die Polizei, deren Aufgabe es ist, diese Neuauflage von 1933 zu beenden.