»Wer ab Montag (18. Januar) in Bayern einkauft oder im öffentlichen Nahverkehr unterwegs ist, muss eine FFP2-Maske tragen […] ‘Die Maßnahme kommt mir panikgetrieben und wenig sinnvoll vor’, sagt Verfassungsrechtler Stefan Huster von der Ruhr-Universität Bochum. Bislang gäbe es keine Untersuchungen, die Supermärkte oder den Nahverkehr als Infektionsherde identifizieren würden. Somit fehle eine valide Grundlage für diesen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.«
Tausende Menschen haben sich bereits einer Strafanzeige angeschlossen gegen den bundesweit geplanten, und in Bayern bereits eingeführten, FFP2-Maskenzwang. Gisa Tangermann-Ahring, eine energische und äußerst engagierte Rechtsanwältin aus Fürth, sammelt Mandanten für ein robustes Vorgehen gegen diesen Angriff auf Gesundheit und Leben, der in Wahrheit nur dazu dient, Spahn vor dem Rücktritt zu retten.
Sie können sich hier beteiligen:
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(Telegram-Gruppe, alle weitere Info dort).